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Die Finanzierung der Waldorfschule

ist eine Aufgabe:
Auf der einen Seite ist das Land Nordrhein-Westfalen, das die genehmigten Betriebskosten der Schule, als da sind Gehälter, Mieten und Sachkosten, zu 87% zurückzahlt.
Auf der anderen Seite sind die Eltern, die die restlichen 13% der Kosten decken müssen.

An unserer Schule fallen aber mehr als nur die genehmigten Betriebskosten an: Nicht deshalb, weil wir mit dem Geld so sorglos umgehen, sondern weil der über das Normalmaß hinausgehende Fächerkanon wie der Umfang der Werkunterrichte, die Eurythmie, der Fremdsprachenunterricht ab der ersten Klasse und so weiter Kosten erzeugen, die vom Land nicht anerkannt werden.

Darüber hinaus müssen wir uns mit einer Mietrefinanzierung zufrieden geben, für die kein angemessener Schulraum
anzumieten wäre. Diese Kosten bleiben also auch auf Seiten der Eltern.

Da uns Sponsoren, Mäzene und Spender in großem Umfang fehlen, sind es – unter dem Strich gesehen – cirka 25% der Gesamtkosten, die unsere Eltern aufbringen müssen.

Unsere Eltern engagieren sich darüber hinaus im Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik am Niederrhein. Dieser Verein ist der Vermieter des Schulgebäudes. Er trägt die Kosten, die für Grundbesitz, Erschließung, Instandhaltung etc. entstehen. Hier werden auch typische Fördervereinsaufgaben getragen: Anschaffung von Musikinstrumenten, Initialisierung neuer Projekte, Öffentlichkeitsarbeit.

Die Finanzierung einer Waldorfschule ist eine lösbare Aufgabe.